Stadtwerke Tirschenreuth - Gut versorgt
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Hausanschrift:
Stadtwerke Tirschenreuth
Bahnhofstraße 17
95643 Tirschenreuth


Postanschrift:
Stadtwerke Tirschenreuth
Postfach 12 20
95634 Tirschenreuth

Stromnetz

     

 

 
Entgelte für die Netznutzung - Jahresleistungspreissystem
Preisstand: ab 01. Januar 2012
1. Kunden mit 1/4-h-Leistungsmessung
Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich eines Ausgleichs für die im Verteilungsnetz verursachten elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen und Preise, die die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen berücksichtigen.
Für die Netznutzung und für die Bereitstellung aller Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren) gelten folgende Preise für Liefermengen mit einer Benutzungsdauer:
a) Netznutzungsentgelte für Kunden mit bis zu 2.500 Vollbenutzungsstunden
Entnahmestelle im
Leistungspreise
in € pro kW und Jahr
Arbeitspreise
in ct pro kWh
Mittelspannungsnetz (M)
10,60
2,59
Umspannung MN
11,38
3,64
Niederspannungsnetz (N)
9,29
4,36
b) Netznutzungsentgelte für Kunden mit mehr als 2.500 Vollbenutzungsstunden
Entnahmestelle im
Leistungspreise
in € pro kW und Jahr
Arbeitspreise
in ct pro kWh
Mittelspannungsnetz (M)
63,06
0,49
Umspannung MN
97,87
0,18
Niederspannungsnetz (N)
72,97
1,82
 
c) Entgelt für Blindarbeit:
Die Verrechnung eines Entgeltes für Blindarbeit erfolgt dann, wenn monatlich mehr als 50% der Wirkarbeit als Blindarbeit  bei einem cos phi von 0,9 bezogen werden.
Nettopreis
in ct pro kVarh
Blindarbeitspreis:
1,28
d) Mehrkosten aus KWK-Gesetz
Die Zuschlagssätze aus dem  Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 19. März 2002 sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
e) Konzessionsabgabe
Auf die konzessionsabgabepflichtigen Energiemengen wird zusätzlich noch die Konzessionsabgabe als Nettobetrag sowie die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer aufgeschlagen.
f) Umlage nach § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV
Die § 19 StromNEV-Umlage wird ab dem 01.01.2012 von Letztverbrauchern erhoben. Die entgangenen Erlöse werden gemäß § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV entsprechend § 9 KWK-G auf alle Letztverbraucher (LV) umgelegt.
Umlage je Letztverbrauchergruppe für das Jahr 2012
LV-Gruppe A
LV-Gruppe B
LV-Gruppe C
0,151 ct/kWh
0,050 ct/kWh
0,025 ct/kWh
Alle genannten Beträge verstehen sich als Nettowerte, denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.
Hinweis:
Errechnet sich nach dem Preissystem bei der Entnahme in einer bestimmten Spannungs- bzw. Umspannebene für besondere Entnahmefälle ein höheres Entgelt als es sich bei der nachgelagerten Spannungs- bzw. Umspannebene ergeben würde, so wird das niedrigere Entgelt berechnet.
 
2. Kunden ohne Leistungsmessung
Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich einem Ausgleich für die im Verteilungsnetz verursachten elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen und Preise, die die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen berücksichtigen.
Für die Netznutzung für die Bereitstellung aller Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren) gelten folgende Preise:
a) Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung bei Entnahme im Niederspannungsnetz
Netto-Preis
Grundpreis
24,60 €/Jahr
Arbeitspreis 
5,45 ct/kWh
b) Speicherheizung
Netto-Preis
Grundpreis
0,00 €/Jahr
Arbeitspreis
2,30 ct/kWh
Bei gemeinsamer Messung des Nachtspeicherstroms wird ein Mischpreis der Netznutzung im Verhältnis 25 % normale Netznutzung  zu 75 % Nachtspeicher verrechnet.
c) Mehrkosten aus KWK-Gesetz
Die Zuschlagssätze aus dem  Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 19. März 2002 sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
d) Konzessionsabgabe
Auf die konzessionsabgabepflichtigen Energiemengen wird zusätzlich noch die Konzessionsabgabe als Nettobetrag sowie die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer aufgeschlagen.
e) Umlage nach § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV
Die § 19 StromNEV-Umlage wird ab dem 01.01.2012 von Letztverbrauchern erhoben. Die entgangenen Erlöse werden gemäß § 19 Abs. 3 Satz 7 StromNEV entsprechend § 9 KWK-G auf alle Letztverbraucher (LV) umgelegt.
Umlage je Letztverbrauchergruppe für das Jahr 2012
LV-Gruppe A
LV-Gruppe B
LV-Gruppe C
0,151 ct/kWh
0,050 ct/kWh
0,025 ct/kWh
Alle genannten Beträge verstehen sich als Nettowerte, denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.
  Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung
Preisstand:  ab 01. Januar 2012
a) Kunden mit Leistungsmessung
Für die Zählung und Bereitstellung der Daten zur Verrechnung werden für eine Standardmessung folgende 
Verrechnungspreise angesetzt:
Spannungsebene der Messung
für Kunden mit Leistungsmessung
Messstellenbetrieb I
je Messstelle
€ / a
Messung II
je Messstelle
€ / a
gesamt
I + II
Abrechnung (2)
je Messstelle
€ / Abrechnung
Mittelspannungsnetz (1)
601,32
350,00
951,32
18,33
Umspannung M/N
294,25
300,00
594,25
18,33
Niederspannungsnetz
294,25
300,00
594,25
18,33
   
1) Der Preis gilt für einen Standardmesssatz in der 20-kV-Ebene.
2) Werte beziehen sich auf einen monatlichen Abrechnungsturnus.
Die Entgelte beinhalten die Zählerdatenerfassung auf 1/4-h-Basis, die Übertragung der Zählerdaten, die Datenaufbereitung und die monatliche Bereitstellung der Daten. Die Telekommunikationsanbindung muss vom Kunden zur Verfügung gestelltwerden. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand.
(Weitere Entgelte für sonstige Dienstleistungen auf Anfrage.)
b) Kunden ohne Leistungsmessung
Für die Zählung und Bereitstellung der Daten zur Verrechnung werden für eine Standardmessung folgende Verrechnungspreise angesetzt:
Messung in der Niederspannung
für Kunden ohne Leistungsmessung
Messstellenbetrieb I
je Messstelle
€ / a
Messung II
je Messstelle
€ / Messvorgang
gesamt
I + II
Abrechnung (3)
je Messstelle
€ / Abrechnung
Eintarifzähler
10,00
5,20
15,20
10,00
Mehrtarifzähler
20,00
8,00
28,00
10,00
Elektronischer Zähler
60,00
8,00
8,00
10,00
3) Der Preis gilt für einen jährlichen Abrechnungsturnus.
Weicht der Leistungsumfang vom Standard ab, werden der Preis für den Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung den individuellen Verhältnissen angepasst.
(Weitere Entgelte für sonstige Dienstleistungen auf Anfrage.)
Alle genannten Beträge verstehen sich als Nettowerte, denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.