Strompreisbremse

 

Kostenlose Hotline für Fragen zur Energiepreisbremse:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert kostenlos unter der Nummer: 0800-7888900 über Verbraucherfragen zur Energiepreisbremse.

 

27.02.2023

Wie funktioniert die Preisbremse bei Strom?

 

Durch die staatliche Preisbremse möchte der Gesetzgeber Kundinnen und Kunden vor sehr hohen Energiepreisen schützen. Wer mehr als 40 Cent für die Kilowattstunde Strom bezahlt, erhält eine staatliche Unterstützung. Dieser vergünstigte Preis gilt allerdings nur für 80 Prozent des prognostizierten Vorjahresverbrauchs. Wird mehr verbraucht, muss dafür der in der Regel höhere Vertragspreis bezahlt werden. Es lohnt sich also, den Stromverbrauch zu reduzieren!

 

Muss ich etwas tun, um die Entlastungen durch die Preisbremsen zu erhalten?

Wenn Sie per Bankeinzug bezahlen, müssen Sie nichts tun. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung. Wir informieren Sie bis spätestens Mitte März darüber, wie sich Ihr Abschlag durch die Preisbremse verändert. Wenn Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und Ihren Abschlag selbst überweisen, erhalten Sie bis spätestens Mitte März eine Information über Ihren neuen Abschlag, sodass Sie diesen anpassen können. Sollten Sie keine Abschlagsanpassung vornehmen, werden die von Ihnen geleisteten Abschläge und die staatliche Entlastung in Ihrer nächsten Jahresrechnung verrechnet. Egal ob Bankeinzug oder Überweisung: Wir kümmern uns darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2023 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die Zahlung der Entlastungsbeträge erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung!

Lohnt es sich überhaupt noch Energie zu sparen?

Ja, sparen lohnt sich mehr denn je! Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website: www.stadtwerke-tir.de/strom/privatkunden/spartipps.

 

 

Kunden mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh

Betroffen sind aktuell unsere Stromkundinnen und -kunden mit Schwachlastregelung (keine TIR-Therm-Preise), die maximal 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben. Dies sind vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen. Hier wird der Preis für 80% auf 40 ct / kWh gedeckelt. Diese entspricht dem für Januar 2023 vom Netzbetreiber ermittelten Jahresverbrauch. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird der Entlastungsbetrag auf Basis des vom Netzbetreiber prognostizierten Verbrauchs ermittelt.

 

Für unsere Kundinnen und Kunden ohne Schwachlastregelung, liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter

40 Cent pro Kilowattstunde. Hier greift die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als die Preisbremse. Sie profitieren derzeit mehr von der vorausschauenden Einkaufsstrategie der Stadtwerke Tirschenreuth als von den Preisbremsen: Der Kilowattstundenpreis für Haushaltsstrom in der Grundversorgung bei den Stadtwerken Tirschenreuth liegt aktuell bei 39,22 Cent brutto – und damit um 0,78 Cent unter der Preisbremse. Ihr Vorteil eines niedrigeren Preises, der anders als bei den staatlichen Preisbremsen, für die gesamten 100 % ihres Verbrauchs gilt.

Sollte im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023 Ihr Strom-Arbeitspreis auf über 40 Cent pro Kilowattstunde ansteigen, haben Sie automatisch Anspruch auf Entlastung über die Strompreisbremse. Die Stadtwerke Tirschenreuth würden Ihnen dann automatisch den staatlichen Entlastungsbetrag gutschreiben. Sie müssten also selbst nicht aktiv werden.

 

 

Kunden mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh bzw. registrierender Leistungsmessung

Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen sowie der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr - gedeckelt. Erfolgt die Belieferung mit Strom über eine Verbrauchsstelle mit Standardlastprofil gilt die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose. Bei einer Verbrauchsstelle mit registrierender Leistungsmessung (z. B. Großkunden), ist für die Berechnung des Entlastungskontingentes die im Jahr 2021 gemessene Verbrauchsmenge entscheidend.

Verbrauchen Sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den Sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.