Wichtige Änderung - Umzüge rechtzeitig bekanntgeben!

Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen können Ein- und Auszüge ab Juni 2025 nicht mehr rückwirkend gemeldet werden.
Wir bitten Sie, uns Ihren Umzug rechtzeitig zu melden – idealerweise 14 Tage im Voraus!
 
So einfach geht’s: